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Impressumspflicht

Nach dem Teledienstgesetz (TDG) müssen sich Anbieter von Inhalten im Internet durch eine umfängliches Impressum und Angaben zur Umsatzsteuer wie auch für einzelne Berufsgruppen ausweisen. Folgende Angaben sind pflichtgemäß im Impressum zu machen:
 
Name und Anschrift unter der der Anbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Angabe des Vertretungsberechtigten.
 
Angaben zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme
(Telefonnummer/E-Mail Adresse).
 
Das zuständige Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Kammerzugerhörigkeit in das der Anbieter eingetragen ist und die entsprechende Registernummer.
 
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes, sofern der Anbieter eine hat.
 
Bei speziellen Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte....
a) Die zuständige Kammer,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben, wie diese zugänglich sind.