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Fragen zum Umgang mit Daten

Ziel der Regelungen des Netcodes ist, daß die persönlichen Daten nur soweit erhoben werden, wie sie notwendig sind und daß vor allem keine Erwachsenen Emailadressen nutzen können. Es geht dabei um die internen Regelungen des Anbieters für den Umgang mit Daten. Ziel der Netcodebestimmungen ist es, daß persönliche Daten, also vor allem Emailadressen und Anschriften, so bald als möglich gelöscht werden.
Wenn auf Grund richterlicher Anweisung Daten herausgegeben werden müssen, unterliegt das nicht mehr der Verantwortung des Betreibers einer Internetseite. Die einzelnen Bestimmungen des Netcodes haben folgende Zielrichtung.

Persönliche Daten sollen anonymisiert werden:
Wenn Einsendungen, Emails statistisch ausgewertet werden, müssen die Absender anonymisiert werden.
In absehbarer Zeit wird die Gesetzgebung zum Datenschutz wohl nur noch erlauben, daß nur noch die Emailadresse, aber keine weiteren Daten von Einsendern gespeichert werden dürfen. Wenn es um Zusendung an die Postanschrift geht, kann diese auch gespeichert werden.

Daten sollen nur so lange wie nötig verwahrt werden:
Hier kann der Zeitraum nicht festgelegt werden. Gemeint ist, daß die Daten für ein Preisausschreiben, die Auswahl eines Films, d.h. für eine Aktion, zu der sich jemand gemeldet hat, dann gelöscht werden, wenn die Aktion abgeschlossen ist.

Sensible Daten sind über die Adresse hinaus solche Daten, die es ermöglichen die Person zu identifizieren und bestimmte Gewohnheiten, z.B. das Surfverhalten zu rekonstruieren. Es geht auch um Konsumwünsche und andere Kenntnisse, die man über eine Person erhalten kann und die für werbliche Ansprache gebraucht werden könnten. Diese Daten dürfen garnicht oder nur nach Rücksprache mit d. Jugendschutz- und Datenschutzbeauftragten und glaubhafte Genehmigung der Eltern genutzt und weitergegeben werden.