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Text des Erfurter Netcodes

Der Erfurter Netcode beschreibt den Grad der Transparenz und des Anspruches zu verschiedenen Kriterien eines qualitativ hochwertigen Kinderangebotes. Anbieter können sich um die Zertifizierung durch das Siegel des Erfurter Netcodes bewerben. 

Der Inhalt auf einen Blick

1. Selbstdarstellung
Eine kurze Selbstdarstellung des Anbieters sorgt für Transparenz und Vertrauen.

2. Beachtung der Jugendschutzbestimmungen
Eine Zusammenfassung der bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sorgt für den notwendigen Überblick (s.u. S.4). Darüber hinaus sind Richtlinien beschrieben, die für die soziale und kognitive Entwicklung der Nutzer förderlich sind.

3. Vermittlung von Medienkompetenz 
Das Ziel ist, Kinder an die kompetente und eigenverantwortliche Nutzung und Gestaltung des Mediums Internet heranzuführen. Das Angebot soll interaktive Möglichkeiten gekoppelt mit höchst möglicher Sicherheit bieten. Ein Angebot der Kommunikation zwischen Anbieter und Kind schafft zusätzliche Transparenz und fördert die Kompetenz-Entwicklung des Kindes.

4. Werbung und Verkauf
Die klare Trennung von Inhalt und Werbung bzw. Verkauf und zusätzliche Hürden auf dem Weg zum Shop machen die besondere Bedeutung einer Kaufaktion deutlich.

5. Datenschutz
Im Hinblick auf die gängige Internetpraxis und die Grauzone der gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Daten Minderjähriger soll die Datenschutzpolitik für jede einzelne Aktion transparent gemacht werden. Durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sollen die Daten so weit wie möglich geschützt werden.

November 2004

Ein Online-Anbieter, der das Gütesiegel des Erfurter Netcodes e.V. erhalten möchte, muss sein Angebot wie folgt präsentieren:

1. Selbstdarstellung: Der Anbieter gibt eine Selbstdarstellung.
Diese Selbstdarstellung beinhaltet:

  • Zielsetzung,
  • Zielgruppe,
  • Schwerpunkte des Angebotes,
  • Impressum,
2. Beachtung der Jugendschutzbestimmungen und darüber hinaus: Der Anbieter hält die Jugendschutzbestimmungen im Bereich Telemedien ein.
Er beachtet im Angebot:
  • Texte, Bilder, Töne und Filme entsprechend den bereits vorgegebenen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages anzubieten,
  • als Service für den Leser die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen zugänglich zu machen.
Darüber hinaus fördert der Anbieter mit seinen Inhalten die soziale und kognitive Entwicklung der Kinder.
Er achtet darauf
  • Beiträge zum Verständnis für ihre Mitmenschen, für das Umfeld im eigenen Land, für andere Völker, Religionen und Kulturen zu leisten.
  • In seiner Betrachtungsweise und Darstellung mit Themen wie Rauchen, Drogenmissbrauch oder Alkohol kritisch umzugehen.
3. Vermittlung von Medienkompetenz:
Der Anbieter führt mit seinem Online-Angebot Kinder an die kompetente und eigenverantwortliche Nutzung des Mediums Internet heran. Er achtet darauf, die Bereiche Mediennutzung, Medienkunde, Medienkritik und Mediengestaltung zu fördern und im Besonderen: zu Mediennutzung:
  • attraktive, aktuelle, kindgerechte und interaktive Internetseiten anzubieten,
  • praktische Tipps zur Handhabung und zum verantwortlichen Umgang mit dem Netz zu geben,
  • auf Gefahren im Netz hinzuweisen,
zu Medienkunde:
  • Hinweise zur Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Internets zu geben;
  • Kenntnisse über die Philosophie und die Gesetzmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau eines Internetangebotes zu vermitteln;
zu Medienkritik:
  • Beispiele und Hinweise zur kritischen Betrachtung von Netzinhalten anzubieten,
  • den Kindern Raum zur Reflexion, zu Anregungen und Kritik am Angebot zu geben,
zu Mediengestaltung:
  • den Kindern die Möglichkeit zu geben, das Angebot selbst mitzugestalten.
Er achtet weiterhin darauf, für die Eltern entsprechende Seiten anzubieten, mit Informationen:
  • zum Medium Internet,
  • zu Gefahren im Umgang mit dem Netz,
  • mit aktuellen Sicherheitshinweisen,
  • Die Inhalte der Elternseiten können auch durch entsprechende Links abgedeckt werden.
Der Anbieter gibt Kindern die Möglichkeit zur Kommunikation untereinander und schafft dabei höchstmögliche Sicherheit. Er achtet darauf:
  • Chats und Foren nur moderiert anzubieten, wobei Moderatorinnen und Moderatoren sich ihrer Verantwortung bewusst und entsprechend eingewiesen sind,
  • Kindern so weit wie möglich eine inhaltsbezogene Antwort auf ihre E-Mail-Anfragen zu geben.
Der Anbieter ermöglicht durch Verlinkung den Zugang vor allem zu Internetangeboten, die ebenfalls den Zielsetzungen des Codes entsprechen. Er achtet weiterhin darauf:
  • seine gesetzten Links redaktionell einer besonderen Prüfung zu unterziehen,
  • die Nutzer beim Verlassen der Seiten darauf hinzuweisen, dass sie die relativ geschützten Seiten' des Anbieters über eine Verlinkung 'jetzt verlassen'.
4. Werbung und Verkauf:
Der Anbieter trennt Werbung und Verkauf klar vom redaktionellen Inhalt der Seiten. Beim Verkauf macht er die Bedeutung einer Kaufaktion deutlich. Er achtet darauf:
  • die Seiten eindeutig als Produktinformations-, Angebots- und Verkaufsseiten (Shop) zu kennzeichnen,
  • Design und Sprache des Verkaufsshops von der des Inhaltes zu trennen,
  • eine Seite dazwischen zu schalten, mit dem Hinweis, dass die Kinder sich jetzt im Verkaufsbereich bewegen,
  • im Shop keine aggressive Kaufaufforderung zu bringen, entsprechend § 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages JMStV,
  • im Shop kindgerechte und keine jugendgefährdenden Produkte anzubieten,
  • auf eine bevorstehende Verkaufsaktion und ihre Bedeutung aufmerksam zu machen,
  • den Hinweis an Kinder zu geben, dass nur die Eltern im Shop einkaufen dürfen. Ausnahme sind Kinder mit einem von den Eltern eingerichteten Taschengeldkonto beim Anbieter. (E-Cash-Konto für Kinder).
5. Datenschutz:
Der Anbieter gestaltet seine Datenschutzpolitik transparent und versucht, den Kindern durch technische und organisatorische Anstrengungen sowie zusätzliche Hinweise höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten. Er achtet darauf:
  • nicht mehr Daten abzufragen, als für die jeweilige Aktion unbedingt notwendig sind;
  • seine Datenschutzpraxis von jeder Seite aus erreichbar zu machen; (Empfehlung: Link im footer)
  • den Kindern dort in klarer und verständlicher Sprache den Zweck des jeweiligen Erhebens und die Verfahrensweise zu vermitteln (das gilt auch für das verdeckte Erheben von Daten, z.B. beim Einsatz von Cookies );
  • in unmittelbarer Nähe des Eingabefeldes einen entsprechenden Hinweis an die Kinder zu geben, dass sie ihre Eltern um Erlaubnis bitten sollen, bevor sie ihre Daten weitergeben;
  • bei Speicherung und Mehrfachnutzung der persönlichen Daten die Eltern zu informieren und eine Erlaubniserklärung einzuholen, (Empfehlung: per Fax, entsprechende Hotline, PIN-Nummer oder per Post);
  • persönliche Daten nur anonymisiert zu veröffentlichen;
  • dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ihre persönlichen Daten nicht an andere Nutzer weitergeben (z.B. bei Chats, Foren, schwarzen Brettern)
  • die persönlichen Daten nur so lange zu verwahren, wie unbedingt nötig;
  • die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Eltern haben die Erlaubnis glaubhaft bestätigt, (Empfehlung siehe oben);
  • eine organisatorische oder technische Möglichkeit zu bieten, dass Eltern die erhobenen Daten ihrer Kinder überprüfen, deren Löschung veranlassen sowie deren weitere Erhebung für die Zukunft widerrufen können, (ausgenommen bei Einmal-Anfrage wie bei Mailcards, Gewinnspiel usw.);
  • sogenannte sensible persönliche Daten (Bsp.: Fragen zum Haushalt des Kindes, zur Gesundheit, zur Religion) nur dann abzufragen, wenn diese Aktion mit Jugendschutz- und Datenschutzbeauftragten abgesprochen und zusätzlich die glaubhafte Genehmigung der Eltern eingeholt ist. Gleichzeitig müssen die Eltern der Datenschutzpolitik des Anbieters zustimmen;
  • gemessen an den technischen Möglichkeiten die Sicherheit und Nichteinsehbarkeit Dritter der bereits erhobenen und gespeicherten Daten der Kinder zu gewährleisten.
  • Der Anbieter verpflichtet sich, nur Programme anzubieten, die unmittelbar zur Nutzung des angebotenen Inhalts dienen und die die Zustimmung des Nutzers erfordern, so dass die Programme vom Nutzer aktiviert werden müssen. Die Aktivierung kostenpflichtiger Angebote erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung der Eltern (per Fax oder per Post)

Quellen der Rechtsgrundlagen:

1. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Der Staatsvertrag über den Schutz der  Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ,JMStV
http://www.thueringen.de/tkm/Hauptseiten/grup_thmedien/jume_st/jume_st.htm
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

2. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Ersetzt das "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit"(JöSchG)
wie auch "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte"
http://bundesrecht.juris.de/juschg/index.html

3. Staatsvertrag über Mediendienste
www.artikel5.de/gesetze/mstv.html 

4. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg1.htm

5. Datenschutzgesetze der Länder
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/dsg.htm
http://www.datenschutz.de/beratung/

6. Teledienstedatenschutzgesetz
http://bundesrecht.juris.de/tddsg/BJNR187100997.html

7. Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG)
http://bundesrecht.juris.de/tdg/BJNR187010997.html

8. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

9. Die Richtlinie für die Befragung von Minderjährigen
http://www.adm-ev.de/pdf/R05_D.pdf

10. Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention